AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Waldgasthaus (WGH) „Am Borstein“ und dem Gast durch die Bestätigung einer Buchung seitens des WGH bzw. durch Annahme eines Angebots des WGH durch den Gast zustande.
  2. Soweit einzelvertraglich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist eine Anzahlung i.H.v. 30% des sich aus der Buchung ergebenden Gesamtnachtpreises innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Buchung zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen, die die Einhaltung der vorstehenden Frist nicht mehr ermöglichen, ist die Anzahlung sofort zur Zahlung fällig. Vor vollständiger Erfüllung der Anzahlungspflicht ist das WGH berechtigt die vereinbarte Leistung zurück zu behalten. Der Restbetrag, der sich aus der Buchung und dem Aufenthalt ergebenden Zahlungspflichten ist am Vorabend der Abreise in bar fällig. (Keine Kartenzahlung möglich)
  3. Das bestehende Vertragsverhältnis kann von dem Gast durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn, so ist kein Ausfallgeld, bis 2 Wochen vorher 50% des vereinbarten Gesamtpreises und bei späterer Kündigung 80% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Auf das Ausfallgeld kann das WGH ganz oder teilweise verzichten, wenn und soweit die gebuchten Leistungen statt von dem Gast von dritten in Anspruch genommen und bezahlt werden, oder soweit der Gast nachweist dass der Ausfall des WGH geringer war.
  4. Das WGH ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom WGH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Tatsachen, z.B. dem Gast oder Zweck betreffend gebucht worden, sowie wenn das WGH die Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Zimmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des WGH gefährden können. Ist der Rücktritt des WGH berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  5. Für den Aufenthalt erkennt der Gast die im WGH aushängende Hausordnung als verbindlich an. Unabhängig von der Hausordnung ist im WGH nicht gestattet zu rauchen. Ausnahme stellen die ausgewiesenen Raucherbereiche dar.
  6. Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist in den öffentlichen Räumen und Biergarten nicht gestattet. Sollte mit dem WGH eine Sondervereinbarung getroffen werden, ist die Zahlung eines Korkgeld i.H.v 10,00 € je mitgebrachter Flasche fällig.
  7. Das WGH ist verpflichtet die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich werden Zimmer, falls notwendig auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
  8. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.00 Uhr, kann das WGH bei einer zur Verfügungstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logistpreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
  9. Durch den Gast oder seine Angehörigen beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände der Zimmer oder des WGH, müssen vom Gast dem WGH gemeldet und ersetzt werden.
  10. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Bensheim vereinbart.
  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.

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